Die Maus e.V. Staatarchiv Bremen

Emigration of Bremen citizens

A Project with the Bremen Chamber of Commerce and the Bremen Staatsarchiv
Handelskammer Bremen

Emigration > Emigration of Bremen citizens > Signaturen > Auslandsaufenthalt 1841-1874

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Verlust des Bürgerrechts wegen Aufenthaltes im Ausland 1841 - 1874

Inhalt und Aufbau der Datei

Die Datei erschließt die Akten des Staatsarchivs Bremen über Anträge auf Restitution des Bürgerrechts, das durch den Aufenthalt im Ausland verloren gegangen war (Archivsignaturen 2-P.8.A.10.c.4. und c.5.).

Wer das bremische Staatsgebiet verließ, verlor sein Bürgerrecht

    -wenn er das Bürgerrecht kündigte bzw. sich aus dem Staatsverband entlassen ließ,
    -wenn er sich längere Zeit im Ausland aufhielt, ohne eine Verlängerung seines Bürgerrechts (Prolongation) beantragt zu haben,
    -wenn er trotz Prolongation diese nicht rechtzeitig erneuerte oder die Zahlung der Prolongationsgebühren versäumte.

Unter Ausland wurden bis 1867 bzw. 1871 nicht nur nichtdeutsche, sondern überhaupt alle nichtbremischen Staatsgebiete verstanden, also auch z.B. Hannover und Oldenburg.

Die Vorgänge in der Akte 2-P.8.A.10.c.4. beziehen sich auf den Aufenthalt im Ausland in diesem Sinne, die in der Akte 2-P.8.A.10.c.5. dagegen speziell auf den Aufenthalt in Übersee, d.h. fast ausschließlich auf Nord- und Südamerika. Es handelt sich dabei um Gesuche von Auswärtigen oder nach Bremen Zurückgekehrten an den Senat, ihnen das Bürgerrecht angesichts besonderer Umstände möglichst kostenlos zurückzugeben (zu „restituieren“), ohne daß sie die Staatsbürgerschaft (unter kostspieligen Gebühren) neu beantragen mußten. Solche Anträge wurden häufig unter der Auflage, verabsäumte Prolongationsgebühren nachzuzahlen, genehmigt, manchmal aber auch unter Hinweis auf die geringere Gebühr bei einer Neubeantragung abgelehnt.

Die Akten enthalten interessante Angaben über oft lange zurückliegende Auswanderungen Bremer Bürger, ihren Aufenthalt im Ausland und ihre Familienangehörigen.

Herkunftsort der Auswanderer ist Bremen. Das Ziel der Auswanderung ist aus den Vorgängen nicht immer zu entnehmen, in der Datei ist dann „Ausland“ im oben angegebenen Sinne eingesetzt. Die Zeit des Antrags und der Auswanderung klaffen hier oft Jahrzehnte auseinander. Soweit aus dem Vorgang ersichtlich, ist das Jahr der Auswanderung bei dem Hauptbetroffenen unter „Bemerkungen“ zugefügt. Unter Bemerkungen sind z.T. auch Geburts- und Heiratsdaten und Verwandtschaftsverhältnisse der miterfaßten Angehörigen eingesetzt. Die in den Anträgen oder Bescheiden mitgenannten Personen sind mit den Hauptbetroffenen (meist die Antragsteller) über die Spalte „Bezugsperson“ verknüpft.

Die Datei enthält 793 Datensätze, davon 467 aus 2-P.8.A.10.c.4. und 326 aus 2-P.8.A.10.c.5.

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