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nach dem Hafen......................
über
beförderten Auswanderer.
1. Nr.
2. Zuname
Die zu einer Familie gehörigen Personen sind untereinander
zu schreiben und durch eine Klammer als zusammengehörig
zu bezeichnen.
3. Vornamen
4. Geschlecht
je eine Spalte für männlich oder weiblich
5. Alter (in Jahren)
drei Spalten:   über 10; 1-10;
Säuglinge
6.
(Bei deutschen Männern von 17 bis 25 Jahren.)
Ist die Entlassungsurkunde oder das Zeugnis
(§23 des Auswges.) vorgelegt?
7. Familienstand
led, verh, Ww, gesch
8. Bisheriger Wohnort (*)
9. Staatsangehörigkeit
10. Staat oder Provinz
11. Bezeichnung des bisherigen
Berufs (**)
12. Stellung im bisherigen Beruf (**)
13. Ziel der Auswanderung
(Ort und Staat)
Fussnoten:
(*) Anmerkung. Die Bezeichnung
des Wohnorts muß eine so genaue sein, daß die
Verwechselung
mit einem gleich oder ähnlich lautenden Namen ausgeschlossen ist.
(**) Anmerkung. Die Angabe des Berufs muß eine
ganz genaue sein. Es genügt z. B. nicht:
Fabrikarbeiter,
sondern es muß heißen: Textilarbeiter, Buchbindergeselle,
Landwirt/Tagelöhner,
Landwirt/Besitzer. Geht aus der Bezeichnung des Berufs schon die
Stellung darin
hervor, so wird über beide Spalten geschrieben, z. B. Kellner,
Beamter.
Form. P.395. HMH. 8. 13. 20 000.
:: Hinweise
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